Verfassungsbeschwerde zum Wahlrecht ohne Altersgrenze
K.R.Ä.T.Z.Ä. versuchte bereits im August '95, das Wahlrecht ohne Altersgrenze durchzusetzen: zwei Vertreter der Gruppe, einer 13, der andere 16 Jahre alt, klagten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Worauf sich die Beschwerde im einzelnen bezog und warum sie gar nicht erst zur Verhandlung angenommen wurde, steht hier.
- Pressemitteilung zur Ablehnung, 29.01.1996
- Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Urteil), 08.01.1996
- Pressemitteilung zur Einreichung der Verfassungsbeschwerde, 23.08.1995
- Schriftsatz der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht
- Juristische Begründung (Innere Widersprüche im Grundgesetz?), 25.04.1995